Allgemeine Geschäftsbedingungen

Törns

Der/Die Törnteilnehmer/in (im Folgenden: Teilnehmer) erklärt durch seine Unterschrift bzw. Onlinebuchung die verbindliche Teilnahme am Törn. Dadurch kommt zwischen dem Teilnehmer und der Segelschule Große Freiheit Inhaber Eckehard Peter oder dessen Rechtsnachfolger ein Vertrag zustande, der umseitig näher definiert ist.

Die gültige Buchung erfolgt durch Buchungsbestätigung der Segelschule Große Freiheit.

Der volle Törnpreis muss spätestens 14 Tage vor Törnbeginn für die Segelschule Große Freiheit Inhaber Eckehard Peter frei verfügbar sein. Er kann bar oder durch Überweisung auf umseitiges Konto entrichtet werden.

Der Törnteilnehmer versichert, dass Ihm bewusst ist, dass der Segelsport eine Risikosportart ist.

Der Teilnehmer kann die Teilnahme am Törn bis 90 Kalendertage vor Törnbeginn schriftlich stornieren. Danach hat er die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzperson zu finden, die den Vertrag uneingeschränkt übernimmt. Die Übernahme des Vertrages muss schriftlich fixiert werden. Nach der Übernahme des Vertrages wird für den Teilnehmer dann lediglich eine Bearbeitungspauschale von 25,- € fällig. Wird keine Ersatzperson gefunden, ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Törnpreises verpflichtet. Die Segelschule behält sich das Recht vor, eine vom Teilnehmer vorgeschlagene Ersatzperson abzulehnen, wenn sie der Meinung ist, die vorgeschlagene Ersatzperson ist für den Törn nicht geeignet.

Dem Teilnehmer ist klar, dass er Mitglied der Crew ist, an Bord die übliche Mithilfe erwartet wird und er an einer Veranstaltung mit sportlichem Charakter teilnimmt (kein Beförderungsvertrag). Durch seine Unterschrift erklärt er, dass er sich der Gefahren einer Seereise trotz aller Sicherheitsmaßnahmen der Segelschule bewusst ist und er körperlich dazu geeignet ist.

Dem Schiffsführer ist unbedingt Folge zu leisten. Schäden, die auf die Nichtbefolgung von Anordnungen des Schiffsführers zurückzuführen sind, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Verursachers.

Alle notwendigen, vom Schiffsführer angeordneten Maßnahmen, sind vom Teilnehmer nach dessen Fähigkeiten und Möglichkeiten auszuführen. Dazu gehören auch Backschaft und Reinhaltung des Schiffes (Freß und Feudel).

Für die Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kasko- Versicherung. Die Törnteilnehmer haften der Segelschule gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe von max. € 1000,- pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die gesamte Crew.

Eine Haftung der Segelschule bezüglich der An- und Abreise zum/vom Ausgangshafen, besteht nicht, da An- und Abreise nicht Vertragsgegenstand sind.

Die Segelschule ist von der Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände des Teilnehmers entbunden.

Verpflegung, Hafengebühren, Treibstoff, Gas etc. sind nicht im Törnpreis enthalten. Diese Kosten werden aus einer Bordkasse bezahlt, die von den Teilnehmern einzurichten ist. Der Skipper wird hierbei freigehalten, d.h. sein Anteil wird aus der Bordkasse gedeckt.

Nichtstattfinden oder Beeinträchtigungen von Dauer und Umfang des Törns oder Abweichungen von offiziellen Törnrouten durch Wettereinflüsse (Flaute, Sturm, unsichtiges Wetter, Mehrheitsbeschluss der Crew etc.) oder andere Einflüsse (höhere Gewalt, Eingriffe von Hoher Hand, Revolution), die nicht von der Segelschule zu verantworten sind, begründen keine Ersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber der Segelschule.

Liegen weniger als vier Törnanmeldungen für den nach Datum umseitig angegebenen Törn vor, kann die Segelschule bis 1 Woche vor Kurs- oder Törnbeginn vom Vertrag ersatzlos zurückzutreten.

Ersatzansprüche seitens des Teilnehmers beim Ausfall von Bordeinrichtungen sind ausgeschlossen, wenn die Sicherheit nicht entscheidend beeinträchtigt wird und/oder der weitere Törnverlauf (wesentliche Abkürzung oder Abbruch des Törns) sich nicht wesentlich ändert. Bedeutet der Ausfall von Bordeinrichtungen eine Einschränkung der Bequemlichkeit des Teilnehmers und/oder erfordert eine vertretbare Kursänderung zur Ersatzteilbeschaffung, entstehen ebenfalls keine Ersatzansprüche.

Etwaige Forderungen seitens des Teilnehmers müssen spätestens eine Woche nach Törnende der Segelschule schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Danach stellt der Teilnehmer die Segelschule von jeglichen Ansprüchen und Ersatzleistungen frei.

Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-vorschriften der Staaten, die während des Törns angelaufen werden, selbst verantwortlich.

Sollten einzelne Teile des Vertrages wider besseren Wissens der Segelschule rechtswidrig sein, haben die übrigen Vertragsteile weiterhin Geltung.

Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-, und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule eigene Vorsorge zu treffen.

Beide Vertragspartner erkennen das für Berlin-Schöneberg zuständige Gericht als Gerichtsstand an.

KURSE

Vertragsbedingungen

Der/Die sich Anmeldende (im Folgenden: Kursteilnehmer) erklärt durch seine/ihre Unterschrift bzw. Onlinebuchung die verbindliche Teilnahme am gebuchten Kurs. Die Anmeldung gilt für den Kurs, der durch Datum des Kursbeginns und/oder Art des Kurses definiert ist. Die Theorieeinheiten finden in der Varziner Str. 1a, 12159 Berlin-Friedenau, die Praxis Am Großen Wannsee 58/60 statt. Segeltörns (Kurse G2, G3, I2) bedürfen einer gesonderten Törnanmeldung.

Der Kurspreis orientiert sich an der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Der Kursteilnehmer hat bis zum ersten Kurstermin Zeit, den Kurs zu bezahlen. Er kann den Kurspreis auf das angegebene Konto überweisen. Sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen, muss der Betrag spätestens am ersten Kurstag für die Segelschule Große Freiheit Inhaber Eckehard Peter frei verfügbar sein. Nach Vertragsabschluss ist der Kurspreis auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der Kursteilnehmer nicht zum Kurs erscheint, seine Ausbildung vorzeitig abbricht oder an der Teilnahme gehindert ist, die Segelschule dafür jedoch keine Verantwortung trägt bzw. sie kein Verschulden trifft.

Der Kursteilnehmer versichert mindestens 30 Minuten frei schwimmen zu können.

Der Kursteilnehmer versichert, dass Ihm bewusst ist, dass der Segelsport eine Risikosportart ist.

Der Kursteilnehmer kann den Vertrag bis 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich stornieren, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. Die Stornierungsgebühr beträgt danach bis eine Woche vor Kursbeginn 75,- €. Ab dann ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Bei gleichzeitiger Anmeldung zu mehreren Kursen ist die Stornierungsgebühr für jeden stornierten Kurs zu entrichten. Die Ablehnungsfrist seitens der Segelschule beträgt sieben Tage nach Vertragsabschluss. Danach ist zwischen dem Kursteilnehmer und der Segelschule Große Freiheit Inhaber Eckehard Peter oder dessen Rechtsnachfolger ein Vertrag zustande gekommen, der umseitig definiert (Art und Beginn) ist. Beide Seiten erklären, den aus diesem Vertrag entstandenen Pflichten nachzukommen. Für mit dem Kurs zusammenhängende Segeltörns gelten die Stornomodalitäten der entsprechenden Törnanmeldung.

Der Kursteilnehmer erhält die gezahlte Summe innerhalb von sieben Tagen zurück, falls ein Kurs nicht stattfinden kann, die Segelschule hieran jedoch kein Verschulden trifft. Weitere Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers können nicht geltend gemacht werden.

Kursteilnehmer der Kurse A, B und C können auf der Segeltafel angebotene Ausbildungstermine frei wählen.

Unterrichtseinheiten der Kurse A, B und C, die aufgrund von Flaute oder Sturm ausfallen, können innerhalb der Kursdauer kostenlos nachgeholt werden. Über die Wetterverhältnisse entscheidet zu Beginn jeder Ausbildungseinheit der zuständige Segellehrer vor Ort.

Die Motorergänzung kann nur mit den Kursen A, B und D zusammen gebucht werden. Die Theorie der Kurse I/1 und I/2 verstehen sich als Ergänzungskurse zu den Kursen G. Sie werden ohne den Teil Rechtskunde gelehrt.

Alle Kurse enden mit der erstmaligen Teilnahme an einer praktischen Prüfung. Alle Kurse enden spätestens nach zwölf Monaten vom Datum des Kursbeginns an, unabhängig von einer Prüfungsteilnahme. Zusätzliche Praxiseinheiten gelten als Bestandteil des Kurses. Für Kursteilnehmer der Kurse L und M enden alle Kurse spätestens nach 24 Monaten vom Datum des ersten Kursbeginns an, unabhängig von einer Prüfungsteilnahme.

Die Segelschule schlägt dem Kursteilnehmer Termine für die Theorie- und Praxisprüfung vor. Der Kursteilnehmer kann unter den angebotenen Prüfungsterminen auswählen, sofern freie Plätze vorhanden sind. An den vorgeschlagenen Praxisprüfungsterminen stellt die Segelschule dem Kursteilnehmer für die Prüfungsfahrt ein geeignetes Boot zur Verfügung. Die Prüfung muss innerhalb der Kursdauer absolviert werden. Die Prüfungen an der Ostsee finden immer am Ende des absolvierten Segeltörns statt.

Bei Nichtbestehen einer theoretischen Prüfung hat der Kursteilnehmer das Recht, innerhalb der Kursdauer den Theorieteil kostenlos zu wiederholen. Bei Nichtbestehen einer praktischen Segelprüfung können sich Kursteilnehmer der Kurse A, B und D durch Buchung zusätzlicher Segeleinheiten erneut auf die Prüfung vorbereiten und anmelden. Bei Nichtbestehen einer praktischen Motorprüfung kann sich ein Kursteilnehmer durch Buchung zusätzlicher Praxistermine erneut auf die Prüfung vorbereiten und anmelden. Segeltörnteilnehmer können sich nur im Rahmen eines erneuten Segeltörns auf eine Wiederholungsprüfung vorbereiten.

Alle anfallenden Prüfungsgebühren trägt der Kursteilnehmer.

Die Segelschule behält sich vor, Kurse mit weniger als fünf Teilnehmern ersatzlos ausfallen zu lassen. Zum praktischen Segelunterricht müssen sich mindestens zwei Kursteilnehmer für eine Segeleinheit in die Segeltafel eingetragen haben. Andernfalls kann die Segelschule den Unterricht ersatzlos ausfallen lassen. Solchermaßen ausgefallene Termine können innerhalb der Kursdauer kostenlos nachgeholt werden.

Die Segelschule kann den Vertrag frist- und ersatzlos kündigen, wenn der Kursteilnehmer zu mindestens drei von ihm auf der Segeltafel reservierten oder mit dem Büro abgesprochenen Praxiseinheiten nicht erscheint bzw. nicht daran teilnimmt. In diesem Falle hat der Kursteilnehmer kein Anrecht auf anteiliger oder vollständiger Erstattung der Kursgebühr.

Versäumt der Kursteilnehmer eine wie in Punkt 14 vereinbarte Praxiseinheit, so verfällt diese ohne Ersatzansprüche. Dies gilt auch, wenn der Kursteilnehmer mehr als 10 Minuten nach offiziellem Beginn einer reservierten Praxiseinheit erscheint.

Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, soweit es den Schulbetrieb betrifft, den Anweisungen der ausbildenden Segellehrer und Skipper Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann die Segelschule den Vertrag ohne Ersatzansprüche fristlos kündigen. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung, die die Segelschule für den Kursteilnehmer abgeschlossen hat, ist in diesem Falle nicht wirksam.

Der Kursteilnehmer haftet für Schäden, die er absichtlich oder grob fahrlässig an den Einrichtungen der Segelschule verursacht, in vollem Umfang.

Eine Nichtigkeit oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Beide Vertragspartner erkennen das für Berlin-Schöneberg zuständige Gericht als Gerichtsstand.